Eine fehlerhafte Rechnung kann teuer werden: Der Kunde verweigert die Zahlung, das Finanzamt erkennt die Vorsteuer nicht an, oder du musst die Rechnung aufwändig korrigieren. Dabei ist es gar nicht schwer, alles richtig zu machen – wenn man weiß worauf es ankommt. Hier findest du alle Pflichtangaben, häufige Fehler und eine Vorlage die du sofort nutzen kannst.

Pflichtangaben auf einer Handwerkerrechnung

Gemäß § 14 UStG muss jede Rechnung über 250 € folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (du)
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde)
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig, nicht wiederholend)
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
  • Zeitpunkt der Leistungserbringung (Datum oder Zeitraum)
  • Nettobetrag aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
  • Angewendeter Steuersatz und Steuerbetrag
  • Gesamtbetrag (Brutto)
💡 Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (Brutto) brauchen weniger Angaben – hier reichen Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Leistungsbeschreibung und Bruttobetrag mit Steuersatz.

Besonderheiten für Handwerker

Zeitpunkt der Leistungserbringung

Viele Handwerker vergessen diesen Punkt. Das Rechnungsdatum allein reicht nicht – du musst auch angeben wann du die Leistung erbracht hast. Beispiel: „Leistungszeitraum: 15.–17. März 2026" oder „Leistungsdatum: 20. März 2026".

Bauleistungen und § 13b UStG

Bei Bauleistungen zwischen zwei Unternehmen gilt oft das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG): Der Auftraggeber schuldet die Umsatzsteuer, nicht du. In diesem Fall darf auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Stattdessen muss der Hinweis stehen: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG".

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Wer weniger als 22.000 € Jahresumsatz hat, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und keine Umsatzsteuer ausweisen. Dann muss der Hinweis auf der Rechnung stehen: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG."

Die 7 häufigsten Fehler bei Handwerkerrechnungen

  • Fehler 1: Rechnungsnummer fehlt oder doppelt vergeben – Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer. Das Finanzamt achtet darauf.
  • Fehler 2: Leistungsdatum fehlt – Rechnungsdatum ≠ Leistungsdatum. Beides muss angegeben sein.
  • Fehler 3: Leistung zu vage beschrieben – „Reparaturarbeiten" reicht nicht. Beschreibe konkret was gemacht wurde.
  • Fehler 4: Steuernummer fehlt – Ohne Steuernummer oder USt-IdNr. kann der Kunde keine Vorsteuer geltend machen.
  • Fehler 5: Falscher Steuersatz – Für Heizöl, Gas und Brennholz gilt 7%. Für fast alle anderen Handwerkerleistungen 19%.
  • Fehler 6: Keine Bankverbindung – Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch zwingend. Ohne IBAN kann der Kunde nicht zahlen.
  • Fehler 7: Keine Aufbewahrung – Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Wer nur auf Papier arbeitet, riskiert Verluste.
⚠️ Achtung: Fehlerhafte Rechnungen müssen korrigiert werden – und zwar mit einer neuen Rechnungsnummer oder einem ausdrücklichen Verweis auf die ursprüngliche Rechnung. Ein einfaches Überschreiben reicht nicht.

Rechnungsvorlage für Handwerker

Musterrechnung

[Dein Firmenname] · [Straße] · [PLZ Ort]
Telefon: [Tel] · E-Mail: [Email]
Steuernummer: [StNr] · IBAN: [IBAN]

An: [Kundenname, Adresse]

Rechnung Nr. 2026-042 · Datum: 29.03.2026
Leistungszeitraum: 24.–26. März 2026

Pos. 1: Dachrinne reinigen und reparieren, 14 lfm · 28,00 € · 392,00 €
Pos. 2: Fallrohr austauschen DN 100, 6 lfm · 24,00 € · 144,00 €
Pos. 3: Gerüststellung (2 Tage) · 1 Psch · 380,00 € · 380,00 €

Nettobetrag: 916,00 €
19% MwSt.: 174,04 €
Gesamtbetrag: 1.090,04 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

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Fazit

Eine korrekte Rechnung schützt dich rechtlich, sichert den Vorsteuerabzug deiner Kunden und beschleunigt die Zahlung. Die wichtigsten Punkte: Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Steuernummer und eine genaue Leistungsbeschreibung. Mit einer guten Software passieren diese Fehler erst gar nicht.